

Pikettentschädigung (wird neu vom Hebammen-Verband empfohlen)
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Die Geburt ihres Kindes wird zwischen der 37. Schwangerschaftswoche bis 14 Tage nach dem errechneten Geburtstermin erwartet. In dieser Zeit leiste ich Bereitschaftsdienst, um nach dem Spital- oder Geburtshausaustritt die Wochenbettbetreuung zu Hause zu übernehmen. Bei dringenden Fragen können sie mich nach Möglichkeit auch ausserhalb der vereinbarten Termine kontaktieren. Ausserdem organisiere ich in meiner Abwesenheit oder im Verhinderungsfall eine Vertretung.
Dieser Pikettdienst wird als zusätzliche Hebammenleistung der Wöchnerin mit 150.- Fr. in Rechnung gestellt.
Die Pikettentschädigung wird nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Je nach Zusatzversicherung kann die Rechnung zur eventuellen Rückerstattung an die Krankenkasse eingereicht werden.
Ferienabwesenheit:
Sommerferien:
04.07.2025 - 21.07.2025
Herbstferien:
19.09.2025 - 12.10.2025
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Verfügbarkeit
Ab Mai 2025 habe ich wieder freie Kapazität für Wochenbettanfragen.
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Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
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